Verpflichtende Elternberatung bei Fr. Mag.Kanicki
nach §95 Abs.1 a Außerstreitgesetz
- Sie brauchen die Beratung vor einvernehmlicher Scheidung, wenn sie minderjährige Kinder haben.
- Sie werden über die bestmögliche Unterstützung ihrer Kinder informiert.
- Sie erhalten eine Bestätigung zur erforderlichen Vorlage beim zuständigen Gericht.
Ich bin vom Bundesministerium (für Frauen, Familien, Jugend) anerkannte Beraterin gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz.
Meine Tarife richten sich nach den vom Ministerium empfohlenen Standardsätzen:
€ 60,- pro Stunde für Einzelberatung
€ 35,- pro Stunde und Person bei Paarberatung
Je nach Informations-und Unterstützungsbedarf kann die Elternberatung auch länger als eine Stunde dauern.
Kurzfristige Termine für Elternberatung, wochentags bis 21.00 Uhr und auch an Samstagen (mit Zuschlag) möglich!